Pensionsvertrag für Frettchen
Zwischen Carmen Losse
Ründerotherstr. 23
51766 Engelskirchen
02263-20812
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Personalausweisnr.___________________________
Für nachfolgend genannte Frettchen:
Nr.
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Name
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Farbe
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Geschlecht
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Alter
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Medikamente
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1.
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2.
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3.
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Die Aufnahme der Frettchen erfolgt auf Risiko des Eigentümers, für den Zeitraum vom __________________________bis_______________________.
Der Pensionspreis beträgt pro Tag, pro Tier € 5,-.
Sollte das mitgebrachte Futter/ die mitgebrachten Medikamente nicht ausreichen, oder mitgebrachtes Futter nicht aufgenommen werden, so dass aus diesem Grunde anderes Futter durch Frau Losse gekauft werden muss um die Versorgung der Frettchen zu gewährleisten, so sind diese Kosten ebenfalls gegen gesonderte Rechnung durch den Eigentümer am Tag der Abholung zu begleichen.
Sollte nach Ermessen von Frau Carmen Losse ein Tierarztbesuch u. ggf. eine tierärztliche Behandlung erforderlich sein, so wird diese in der benachbarten Tierarztpraxis durchgeführt. Die hieraus resultierenden Kosten sind am Abreisetag ebenfalls direkt zu begleichen.
Zum Anreisetag sind folgende Unterlagen zur Einsicht vorzulegen:
- Impfausweis mit gültiger Impfung gegen Staupe/ Tollwut
Der Eigentümer versichert, dass die Frettchen zum Anreisetag, ordnungsgemäß geimpft, entwurmt u. frei von ansteckenden Erkrankungen sind.
Sollte entgegen der Versicherung des Eigentümers ein oder mehrere Tiere eine ansteckende Krankheit vorweisen, so wird/werden dies/e sofort der benachbarten Tierärztin zur Behandlung vorgestellt. Die Kosten hierfür sowie für die evtl. erforderliche Behandlung weiterer anderer Pensionstiere erfolgt auf Kosten des Frettcheneigentümers der krankheitsübertragenden Tiere. Auch diese Kosten sind zum Abreisetag zu begleichen.
Die Frettchen werden erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher angefallener Kosten (Pensionskosten, Futter- /Medikamentenkosten, Tierarztkosten etc.) ausgehändigt.
Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin
abgeholt werden,so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht Vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 10 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden.
Bekommt die Tierpension keine Rückmeldung des Kunden, so übernimmt nach Ablauf dieser Frist die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension.
Eine Haftung von Frau Carmen Losse für eine Erkrankung, das Entweichen oder Versterben eines oder mehrerer Frettchen ist ausgeschlossen.
Im Gegenzuge verpflichtet sich Frau Carmen Losse zur artgerechten Haltung und Pflege der ihr überlassenen Pfleglinge.
Sie verpflichtet sich gleichfalls erforderliche Medikamente nach Vorgabe des Eigentümers (siehe Anlage), bzw. nach Vorgabe der behandelnden Tierärztin zu verabreichen.
Mit den o. g. Bedingungen erkläre ich mich vollumfänglich einverstanden.
Ort/Datum Unterschrift
Anlage
Medikamentenliste
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Anlage Medikamentenliste:
Patientenname
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Medikament
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Dosierung
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Bemerkung
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-3/3-